Ich möchte mal eure bildrechtliche Meinung hören. In den letzten Jahren hab ich als akkreditierter Fotograf auf dem Dirt Masters Festival in Winterberg fotografiert. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung die ohne Eintritt zu besuchen ist. Mit einigen dieser Bilder hab ich Kalender erstellt, die von Calvendo leider nicht veröffentlich worden sind, da ich von den abgebildeten Personen keine Einwilligung zur Veröffentlichung hatte. So weit so gut. Das Recht am eigenen Bild ist natürlich als sehr hoch zu bewerten. Aber es gibt auch Ausnahmen:
Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild
Das strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen. Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen:
a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.
zu c) Menschenansammlungen
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Die Vorschrift erfasst Veranstaltungen aller Art, wie öffentliche Demonstrationen, Karneval-Umzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Kongresse. Nicht dazu zählen aber bspw. die Fahrgäste in der U-Bahn oder eine Gruppe Sonnenbadende auf einer Wiese, da sie diese Aktivitäten nicht willentlich zusammen, sondern nur zufällig zusammen ausführen.
Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus:
(1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB verbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.
(2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) dar und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.
Quelle:
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... nfoto.html
Jetzt meine Frage: Wie muss dann ein Foto beschaffen/aufgenommen sein, damit ich die vorgegeben Regeln einhalte? Bei Bedarf kann ich gerne meine Kalender bereitstellen, damit ihr euch ein Bild der einzelnen Fotos machen könnt. Natürlich darf ich sie nicht veröffentlichen, aber zusenden für den internen Gebrauch sollte möglich sein. Ich glaube nämlich das ein Teil der Fotos die Regeln einhalten. Nur welche?
Würde mich über eure Meinung sehr freuen.
Gruß
Andreas